Riester Rente – staatlich geförderte Sorglosigkeit im Alter

17. Jun, 2010 von Finanzinfos

Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Möglichkeit, sich die Rente freiwillig und zusätzlich privat zu finanzieren. Sie gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und ist im Altersvermögensgesetz und dem Einkommensteuergesetz zusätzlich geregelt, was die Förderungen betrifft. Nicht alle Personen sind automatisch auch berechtigt, am Programm der Riester Rente teilzunehmen, daher ist es von Vorteil, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren, die man mit der Riester Rente möglicherweise hat.

Benannt nach dem ehemaligen Bundesminister Riester

Der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester, schlug eine Förderung der freiwilligen Altervorsorge durch die Altersvorsorgezulage vor, als die gesetzliche Rentenversicherung reformiert wurde und die Renten stark sanken. Ziel war es, den künftigen Rentnern eine finanziell bessere Situation bieten zu können, damit diese nicht in die Altersarmut rutschen. Alle, die ab diesem Zeitpunkt am Modell der Riester Rente teilnahmen, etablierten das neu kreierte Verb “riestern“.

Während der Ansparphase ist das Guthaben, das sich auf dem Riester-Konto befindet, pfändungssicher und kann auch bei großen finanziellen Problemen nicht angetastet werden. Die Ausbezahlung der angesparten Geldbeträge kann frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Eine Ausnahme hiervon bilden Berufsgruppen, bei denen ein früherer Renteneintritt gesetzlich geregelt ist. Die Leistungen, die erbracht werden, müssen als lebenslange Rentenzahlung erfolgen. So gibt es die Möglichkeit der Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der ab dem 85. Lebensjahr greift und mit einer Leibrente verbunden ist. Das Aussetzen der Beiträge zur Riester Rente ist vollkommen verlustfrei möglich. Zusätzlich zum normalen Sparplan erhalten Berufseinsteiger und –einsteigerinnen einen Bonus von 200 Euro.

Es ist auch möglich, die Förderung durch einen Sonderausgabenabzug zu erwirken. So ist es möglich, die Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der Zulagen steuerfrei als Sonderausgaben abzuziehen. Das Finanzamt prüft in diesem Fall, ob diese Form günstiger für den Vertragsnehmer ist, als die Zulagen an sich.

Auch für den Fall, dass eine Person, die am Programm der Riester Rente teilnimmt, plötzlich Hartz IV beziehen muss, bleiben der Riester-Vertrag und das Konto vollkommen unberührt davon.

Staatliche Förderung der Riester Rente

Die Förderungen im Rahmen der Riester Rente sind für alle Personen zugänglich, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Da dies nicht nur Arbeitnehmer sind, sondern auch pflichtversicherte Selbständige oder Eltern in Erziehungsurlaub, sind hier die Möglichkeiten für viele Personenkreise zugänglich. Gehört jemand nicht zum begünstigten Personenkreis, so kann er dennoch die Leistungen in Anspruch nehmen, wenn der Ehepartner zu den begünstigten Personen zählt.

Wichtig ist auch die Form des Einholens von Informationen. Mögliche Verwaltungskosten, die dem Vertragsnehmer in Rechnung gestellt werden können, können durch eine Online-Information einfach vermieden werden. So spart man beim Abschluss der Riester Rente auch noch Geld.

Da die Möglichkeiten, finanzielle Sicherheit zu erlangen, mit der Riester Rente sehr vielschichtig und vor allem auch gewinnversprechend sind, entscheiden sich in Deutschland immer mehr Personen zu dieser freiwilligen Zusatzleistung. Nicht zuletzt ist dies so, weil die Rente mit der Riester Rente auf ein erträgliches Niveau angehoben werden kann, ohne dass dabei während der Ansparzeit große Einbußen gemacht werden oder gar zurückgesteckt werden muss. So kann durch frühzeitiges Beginnen mit der Riester-Rente die Sorgenfreiheit im Altern nachhaltig vergrößert werden, da die Einschnitte in der Rentenreform nicht mehr so stark spürbar sein werden, wie noch in den Zeiten vor der RiesterRente.

Quelle: riesterrente-info.de

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