Rürup-Rente – die steuerbegünstigte Altersvorsorge
Rürup-Rente ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Basisrente, die seit 2005 eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge darstellt. Ein Rentenversicherungsvertrag, der in seinen Leistungskriterien der gesetzlichen lebenslange Rente entspricht, bildet die Basis für die Rürup-Rente. Wie auch die Riester-Rente weist die Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht auf. Dies bedeutet, dass die Auszahlung des angesparten Kapitals nicht auf einen Schlag erfolgen darf, sondern in Form einer lebenslangen Rente gezahlt werden muss.
Die Vorteile der Rürup-Rente
Die Vorteile der Rürup-Rente liegen auf der Hand. So ist es von Vorteil, eine zusätzliche staatliche Förderung erhalten zu können, die auch in Steuervorteilen, die den Sonderausgabenabzug betreffen, dargestellt werden kann. Wird ein Sparer arbeitslos, so bleibt das angesparte Vermögen bei der Rürup-Rente bei der Anrechnung des vorhandenen Vermögens unberücksichtigt. Während der Ansparphase sind die Geldmittel, die in den Rürup-Verträgen gebunden sind, pfändungsfrei. Dies gilt jedoch nicht für die Rentenphase, da hier der Teil gepfändet werden darf, der über den Pfändungsgrenzen liegt.
Zinsen auf das angesparte Kapital sind in der Ansparphase von der Abgeltungssteuer befreit und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern diese in die Rürup-Verträge integriert ist, kann steuerlich abgesetzt werden, sofern sie nicht mehr als die Hälfte des Beitrages beträgt.
Der Sparer kann im Rahmen der Rürup-Rente seinen Zahlungsplan individuell bestimmen. So ist es möglich, kleine Raten zu zahlen, damit die finanzielle Belastung nicht zu groß wird. Diese kleinen Raten sind allerdings gut durch Einmalzahlungen zu ergänzen, die das Sparvermögen in die Höhe treiben. Es ist nicht möglich, den Vertrag auf andere Familienmitglieder zu übertragen, ihn zu beleihen oder verpfänden zu lassen. Auch ist es ausgeschlossen, den Vertrag zu kündigen und einen Rückkaufswert zu erhalten. Maximal ist es möglich, eine Beitragsfreistellung zu erwirken.
Die Nachteile der Rürup-Rente
Nachteilig ist die Tatsache, dass im Todesfall des Sparers vor seinem Rentenbeginn das gesamte eingezahlte Kapital verfällt. Dies kann man aber absichern, indem man eine Hinterbliebenenversicherung als Zusatz in den Rürup-Vertrag mit aufnimmt. Verstirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, so erwirkt dieser Vorfall ebenfalls der Verfall des gesamten Kapitals. Eine spezielle Zielgruppe der Rürup-Rente sind selbständige Personen, die eine vergleichsweise hohe steuerliche Belastung haben. Die Rürup-Rente stellt für diesen Personenkreis die einzig verbleibende Möglichkeit dar, steuerlich begünstige Altersvorsorge zu betreiben.
Doch auch Angestellte können aus der Nutzung der Rürup-Rente ihre Vorteile ziehen. Da der Sonderausgaben-Höchstbetrag 20.000 Euro pro Jahr beträgt, ist es hier möglich, zusätzliches Kapital für die Rentenzeit aufzubauen.
Die Rürup-Rente Zusatzversicherung
Es ist möglich, im Rahmen der Rürup-Rente Zusatzversicherungen abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen sind, wie auch die Beiträge zur Rente, steuerlich begünstigt. So gibt es die Hinterbliebenenversicherung, die eine Rente für den Ehepartner, der Kinder zu versorgen hat, garantieren soll. Das Recht auf Kindergeld ist hier allerdings Voraussetzung.
Zusätzlich gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die garantieren soll, dass der Versicherte eine Beitragsübernahme oder eine Rente im Falle seiner Berufsunfähigkeit erhält. Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung darf hier 50% des gesamten Beitrags zur Rentenversicherung nicht übersteigen. Oftmals ist es allerdings leider nicht möglich, die Rürup-Rente zu kündigen, ohne dabei auch den Schutz vor Berufsunfähigkeit zu verlieren.
Abschließend kann man sagen, dass die Rürup-Rente eine gute Möglichkeit ist, Altersvorsorge zu betreiben. Allerdings sollten vor dem Vertragsabschluss die Vor- und Nachteile gegeneinander aufgewogen werden, um die letztlich richtige Entscheidung zu treffen.
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