Darlehen

27. Jul, 2010 von Finanzinfos

Mit dem Begriff „Darlehen“ wird ein nach § 488 ff BGB geregelter Kredit bezeichnet. Bei diesem wird Buch- oder Bargeld durch Verpflichtungen von einem Kreditnehmer für die vertragliche Erfüllung von Vereinbarungen und zu einer festgelegten Laufzeit, gewährt.

Ein Darlehen ist eine Geldleihe. Im Lateinischen wird Darlehen wie folgt übersetzt: credere: vertrauen, glauben / creditum: das auf Treu und Glauben anvertraute. Es gibt nicht nur das Darlehen mit Buch- und Bargeld, sondern auch das Sachdarlehen. Bei diesem werden einem Kreditnehmer nicht finanzielle Mittel zur freien Verfügung bereitgestellt, sondern vertretbare Gegenstände gegen ein vereinbartes Entgelt. Festgelegt und vertraglich festgehalten wird auch der Zeitraum des Darlehens. Ein Darlehensnehmer hat die Verpflichtung, das Geliehene in der gleichen Art, Güte und Menge nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes wieder an den Darlehensgeber zurückzugeben.
Damit ein Darlehen auch rechtmäßig aufgenommen werden kann, ist es notwendig, hierfür einen Darlehensvertrag abzuschießen. Dieser wird auch als rechtsschuldnerischer Vertrag bezeichnet und kommt nur dann zu Stande, wenn eine übereinstimmende Willenserklärung vom Darlehensnehmer und Darlehensgeber durch einen Antrag und dessen Annahme erfolgen. Mit einem Vertrag zu einem Darlehen, ganz gleich welcher Art, werden folgende Punkte vereinbart: Darlehensart, Höhe des Darlehens, Art der Rückzahlung, Möglichkeiten für eine Kündigung, Kosten, Gerichtsstand, Besicherung, Anerkennung der allgemeinen Geschäfts- und Darlehensbedingungen.
Die Vorschriften für einen rechtsmäßigen Verbraucherdarlehensvertrag nach §§ 491 ff BGB gelten zusätzlich, wenn zwischen einer Bank und einem Privathaushalt ein Darlehensvertrag abgeschlossen wird.

Darlehnskkosten

Bei einem Darlehen fallen Kosten an, diese werden als Darlehenskosten bezeichnet. Hierunter fallen die Zinsen, Verzugszinsen, Gebühren, Tilgung, Kosten der Versicherungen und die Restschuld, sofern keine Tilgung durch Raten vereinbart wird. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Kosten beglichen werden, sind im Vertrag für ein Darlehen festzulegen, es ist aber auch abhängig von der Art des Darlehens.
Bei Darlehen wird zwischen dem kurzfristigen und dem mittel- und langfristigen unterschieden. Ein kurfristiges Darlehen ist ein Kontokorrentkredit, ein Wechselkredit oder auch ein Lombardkredit. Ratenkredite, Investitionskredite oder Baufinanzierungskredite sind mittel- und langfristige Darlehen.
Banken und andere Darlehensgeber haben verschiedene Voraussetzungen, wann ein Darlehen gewährt werden kann, es gibt aber auch gesetzlich vorgeschriebene Kriterien, die zu erfüllen sind. Hier gehört unter anderem eine gute Kreditwürdigkeit dazu.

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