Leistungen der privaten Unfallversicherung

10. Mrz, 2011 von Finanzinfos

Wer arbeitet und bei einem Unternehmen angestellt ist, hat einen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter in der gesetzlichen Unfallversicherung absichern. Die monatlichen Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt nur der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss keine Versicherungsbeiträge für diese Unfallversicherung entrichten. Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt nur eine Versicherungsleistung, wenn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, bei der Arbeit oder auf dem direkten Weg nach Hause von der Arbeitsstelle geschehen ist. Passiert jemandem also in der Freizeit oder bei Hobbytätigkeiten ein Unfall und wird invalide, werden keine Leistungen, wie zum Beispiel Auszahlung einer Versicherungssumme, erbracht.

Die private Unfallversicherung

Wenn man sich in jedem Lebensbereich absichern möchte, kann man eine private Unfallversicherung abschließen. Aus der privaten Unfallversicherung erhält man dann Leistungen, sofern man eine Invalidität, zum Beispiel den Verlust eines Fingers, nachweisen kann. Die private Unfallversicherung prüft dann den Fall und zahlt die vereinbarte Versicherungssumme je nach Invaliditätsgrad, aus.

Die Leistungen

In den Versicherungsschutz der Unfallversicherung kann man verschiedene Leistungen einschließen. Neben der zu Grunde gelegten Versicherungssumme kann man zusätzlich noch eine Todesfallleistung einbinden. Mit dem Todesfallschutz erhalten die Hinterbliebenen dann Versicherungssumme sobald die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall gestorben ist. Daneben kann man auch ein Genesungsgeld oder die Kosten für eine kosmetische Operation mitversichern. Das Genesungsgeld bekommt man nachdem man aufgrund eines Unfalls in einer stationären Behandlung war und einen Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld hatte. Dabei wird das Genesungsgeld meist längstens für die Dauer von hundert Tagen gezahlt. Kosmetische Operationen sind dann wichtig, wenn man beispielsweise im Gesicht eine Entstellung hat. Mit einer Operation kann man so Narben und Entstellungen entfernen, damit ein Unfall nicht so leicht zu erkennen ist.

Zuzahlung beim Krankenhausaufenthalt

In die private Unfallversicherung wird auch oft ein Tagegeld oder eine Krankenhaustagegeld eingeschlossen. Diese Art der Leistung sichert mögliche finanzielle Einbußen ab, die eventuell aus einem Unfall resultieren können. Das Tagegeld wird dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person in Folge eines Unfalls nicht mehr arbeitsfähig und in ärztlicher Behandlung ist. Dabei kann der persönliche Tagessatz, den die Versicherung bezahlt, selber gewählt werden. Ein Krankenhaustagegeld wird nach einem Unfall dann ausgezahlt, wenn sich die versicherte Person in einem vollstationären Krankenhausaufenthalt befindet. Der individuell gewählte Tagessatz wird dann solange ausgezahlt bis der Geschädigte das Krankenhaus wieder verlässt.

Foto: BK – Fotolia.com

Ähnliche Beiträge:

Verwandte Artikel

Share

Einen Kommentar schreiben